Unternehmensabwicklung - GmbH löschen mit und ohne Sperrjahr

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GmbH beenden und auflösen

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Getreu unserem Motto: “Nichts Menschliches ist uns fremd!” möchten wir Ihnen über den Erstkontakt eine kostenlose Beratung schenken. In diesem persönlichen Gespräch können wir gezielter die individuelle Situation Ihrer Firma eingehen und Ihnen daher auch viel besser Lösungswege aufzeigen, die Ihnen zur Verfügung stehen.

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Bevor Sie eine GmbH löschen können, müssen bestimmte Abläufe eingehalten und entsprechende Formalitäten berücksichtigt werden. Zusätzlich ist ein Gesellschafterbeschluss notwendig, der die Unternehmensabwicklung und Löschung der GmbH anordnet. Was alles dazugehört und was es zu berücksichtigen gibt, und welche Alternativen es im Gegensatz zu einer herkömmlichen Unternehmensabwicklung gibt, erklären wir in folgendem Beitrag. 

Was versteht man unter Löschung einer GmbH?

Für die Beendigung einer GmbH reicht es nicht, die Geschäftstätigkeiten einfach aufzugeben. Die Gesellschaft muss ordnungsgemäß abgewickelt und aus dem Handelsregister gelöscht werden. Tatsächlich werden in Deutschland beinahe genauso viele Unternehmen jährlich liquidiert wie gegründet. 

Mit der Löschung einer GmbH ist in der Regel die Streichung der Gesellschaft aus dem Handelsregister gemeint. Bevor jedoch eine GmbH aus dem Handelsregister gelöscht werden kann, müssen etliche gesetzliche Formalitäten erledigt werden. Um die Unternehmensabwicklung komplett zu machen bedarf es einer:

  • GmbH Auflösung
  • GmbH Liquidation

Die Schritte Auflösung, Liquidation und Löschung erfolgen bei der Unternehmensabwicklung genau in dieser Reihenfolge und sind gesetzlich vorgeschrieben. Die GmbH Beendigung ist somit eine komplexe Angelegenheit, für deren Durchführung entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen unabdingbar sind. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem schwierigen Prozess. 

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Begriffe zur Unternehmensabwicklung der GmbH: auflösen, löschen, liquidieren

Die Begriffe GmbH Löschung, GmbH Liquidation und GmbH Auflösung werden bei der Unternehmensabwicklung häufig synonym verwendet, obwohl sie auf keinen Fall dasselbe bedeuten. Ganz im Gegenteil. Eine GmbH löschen ist ein ganz anderer Vorgang als die GmbH Liquidation und die GmbH Auflösung. Und jeder dieser Vorgänge seinen festen Platz bei der Unternehmensabwicklung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

GmbH Auflösung

Die Unternehmensabwicklung beginnt mit der GmbH Auflösung. Um eine GmbH aufzulösen bedarf es entweder eines Gesellschafterbeschlusses oder anderer Gegebenheiten, wie sie in § 60 GmbHG genannt sind:

  1. durch Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit
  2. durch Beschluss der Gesellschafter; derselbe bedarf, sofern im Gesellschaftsvertrag nicht ein anderes bestimmt ist, einer Mehrheit von drei Vierteilen der abgegebenen Stimmen
  3. durch gerichtliches Urteil oder durch Entscheidung des Verwaltungsgerichts oder der Verwaltungsbehörde in den Fällen der §§ 61 und 62
  4. durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens; wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht, aufgehoben, so können die Gesellschafter die Fortsetzung der Gesellschaft beschließen
  5. mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist;
    6. mit der Rechtskraft einer Verfügung des Registergerichts, durch welche nach § 399 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ein Mangel des Gesellschaftsvertrags festgestellt worden ist
  6. durch die Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Im Gesellschaftsvertrag können weitere Auflösungsgründe für die Unternehmensabwicklung festgesetzt werden. Der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter benötigt eine 3/4 Mehrheit, vorausgesetzt im Gesellschaftsvertrag wurde nichts anderes festgeschrieben.

Der Auflösungsbeschluss ist gemäß § 48 GmbHG formlos gültig (Formlos=es wird keine festgelegte Form benötigt).
Per Definition bezeichnet der Begriff GmbH Auflösung: „das Ende der werbenden Tätigkeit einer GmbH und leitet die Unternehmensabwicklung ein“. Während der GmbH Abwicklung sind die laufenden Geschäfte zu beenden.

GmbH Schulden

Nach dem Beschluss der Gesellschafter, die GmbH aufzulösen, ist diese nachfolgend gemäß § 65 Absatz 1 GmbHG zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung muss in schriftlicher Form und notariell beglaubigt erfolgen. In der Regel wird das Registergericht aufgrund der Bedeutung einer Unternehmensabwicklung eine entsprechende Urkunde verlangen, die die Auflösung der GmbH beweist.

Weiterhin gehört zum Prozess der GmbH Auflösung, dass:

  • die Liquidatoren der Gesellschaft im Handelsregister anzumelden sind (§ 67 GmbHG
  • die Liquidatoren gemäß § 67 Abs. 3 GmbH versichern, dass es keine betreuungs-, straf-, gewerbe- oder berufsrechtlichen Gründe gibt, die gegen ihre Bestellung sprechen.

Wenn Sie eine GmbH auflösen, werden in der Regel die amtierenden Geschäftsführer als Liquidatoren bestimmt ((vergleiche § 66 Absatz 1 GmbHG), vorausgesetzt, dass durch den Gesellschaftsvertrag oder den Beschluss der Gesellschafter keine anderen Personen dafür vorgesehen sind.
Nach diesem Prozess erfolgt die Liquidation der Gesellschaft – also der eigentliche Vorgang der Unternehmensabwicklung.

Liquidation der GmbH

Außer im Falle der Löschung wegen Vermögenslosigkeit (siehe weiter unten) wird die GmbH nach dem Auflösen im Rahmen der Liquidation nach §§ 66 ff abgewickelt. Die Liquidation ist bei Kapitalgesellschaften die häufigste Form Unternehmensabwicklung.
Das Ziel der GmbH Abwicklung besteht darin, das Gesellschaftsvermögen nach § 72 GmbH zu verteilen und die GmbH bis zum Zeitpunkt des Erlöschens ordentlich abzuwickeln. Hierfür übernehmen die Liquidatoren die Vertretung der Gesellschaft nach außen. Dafür ist deren Anmeldung im Handelsregister notwendig. Weitere Pflichten der Liquidatoren regeln die §§ 70-73 GmbHG. Dazu gehören:

  • Beendigung der laufenden Geschäfte der GmbH
  • unverzüglich eine Bekanntmachung der Liquidation im Bundesanzeiger
  • sämtliche Verbindlichkeiten der GmbH zu erfüllen bzw. entsprechende Sicherheiten zu hinterlegen
  • sämtliche Forderungen der GmbH einzuziehen
  • Umsetzung des Vermögens der Gesellschaft in Geld
  • Zeichnung mit Liquidationsansatz z. Bsp.: GmbH XY in Liquidation
  • Erstellen einer Eröffnungsbilanz inkl. eines erläuternden Berichts zu Beginn der Liquidation
  • Vorlegen eines Jahresabschlusses inkl. Lagebericht am Ende eines jeden Jahres der Liquidation
  • Erstellen einer Schlussbilanz am Ende der Liquidation (§ 74 Abs. 1 S. 1 GmbHG)

Zusätzlich gehört es im Rahmen der Unternehmensabwicklung zu den Aufgaben der Liquidatoren, die Liquidation der Gesellschaft über einen Gläubigeraufruf bekannt zu geben. Dies hat gemäß § 65 Absatz 2 Satz 1 GmbHG in den Geschäftsblättern – in diesem Fall dem Bundesanzeiger: www.bundesanzeiger.de zu erfolgen.

In Folge des Gläubigeraufrufs beginnt das sogenannte Sperrjahr nach § 73 Absatz 1 GmbHG, während dessen die Gläubiger Zeit haben, sich bei der Gesellschaft zu melden. Erst nach Ablauf des Sperrjahres wird die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht und die Liquidation beendet.

Die Löschung der GmbH

Das GmbH löschen ist im Grunde der letzte und kürzeste Vorgang im gesamten Abwicklungsprozess. Mit Ablauf des Sperrjahres wird das Restvermögen – sofern vorhanden – an die Gesellschafter verteilt ((§ 72 GmbHG) und die Beendigung der Liquidation vollzogen.

Dafür müssen die Liquidatoren den Abschluss der Liquidation im Handelsregister anmelden. Darauf erfolgt die Löschung aus dem Handelsregister, die GmbH beendet ihre Existenz als Rechtsperson und die Unternehmensabwicklung ist abgeschlossen.


Gut zu wissen: Für sämtliche Bücher und Schriften der GmbH besteht eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren.

Unternehmens Abwicklung

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Was ist eine Löschung oder Auflösung wegen Vermögenslosigkeit?

Liegen ausreichend Hinweise dafür vor, dass eine Vermögenslosigkeit besteht und die GmbH trotz mehrfacher Aufforderungen keine Vermögensnachweise erbringen kann, ist es möglich, die GmbH wegen Vermögenslosigkeit aus dem Handelsregister zu löschen. (Siehe dazu Urteil: Beschl. v, 31.01.2020, Az. 5 W 48/19). Eine wie oben beschriebene Unternehmensabwicklung ist in diesem Falle nicht notwendig.

Es müssen alle Voraussetzungen der Vermögenslosigkeit erfüllt sein, um die Löschung ohne Sperrjahr beim Handelsregister beantragen zu können. Eine fachlich fundierte Vorbereitung ist hierbei unerlässlich und verlangt weitreichende Kenntnisse in Rechtsfragen.
Die Vermögenslosigkeit einer Gesellschaft besteht, wenn:

  • kaufmännischer-wirtschaftliche betrachtet keinerlei Zugriffs- und Verteilungsmasse für die Gläubiger besteht
  • keine Verteilungsmasse für die Verteilung an die Gesellschafter vorhanden ist
  • keine aktivierungsfähigen Vermögenswerte mehr vorhanden sind
  • keine Zugriffs- und Verteilungsmasse existiert

Allein die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der GmbH ist weder erforderlich noch ausreichend, um eine Löschung wegen Vermögenslosigkeit zu erwirken. Besteht ein geringes Vermögen, ist die Löschung wegen Vermögenslosigkeit als Methode der Unternehmensabwicklung ebenfalls ausgeschlossen.

Im Rahmen der Auflösung ist in diesem Fall ein Beurkundungstermin mit dem Geschäftsführer und den Gesellschaftern erforderlich. Mitunter ist diese Art der blitzschnellen Unternehmensabwicklung für die eine oder andere GmbH eine adäquate Lösung, um die Beendigung der Gesellschaft zu beschleunigen und das langwierige Verfahren einer Liquidation oder Insolvenz zu vermeiden.

Wer kann die Löschung wegen Vermögenslosigkeit erwirken?

In vielen Fällen wird die Unternehmensabwicklung durch Auflösung wegen Vermögenslosigkeit ohne Sperrjahr nach § 394 FamFG durch ein Registergericht auf Antrag vom Finanzamt oder einem berufsständigen Organ wie der Industrie- oder Handelskammer veranlasst. Möchten Gesellschafter auf diese Weise Unternehmensabwicklung erwirken – beispielsweise um die Kosten für o.g. Verfahren zu sparen – ist das nicht möglich.

Allerdings passiert es in der Praxis häufig, dass die GmbH Gesellschafter selbst die Löschung wegen Vermögenslosigkeit (§ 394 FamFG, 7 GmbHG in Verbindung mit § 60 Abs. 1 Nr.) anregen. Damit eröffnet sich die Chance, o.g. zeitaufwendiges Liquidationsverfahren zu umgehen.

Nach der Meldung der Löschung im Handelsregister erfolgt der Vermerk als Eintragung ins Handelsregister „Gelöscht wegen Vermögenslosigkeit“. Es ist jedoch zu beachten, dass die Amtslöschung wegen Vermögenslosigkeit nicht für eine schnellere Entfernung aus dem Handelsregister einer GmbH missbraucht werden darf.

Da die Einhaltung einer Sperrfrist im Falle der Vermögenslosigkeit keinen Sinn ergibt, verzichtet man auf diese Frist, in denen etwaige Gläubiger ihre Ansprüche anmelden können. Somit stellt dieser Weg der Löschung einer GmbH ohne Sperrjahr eine deutlich kürzere und kostengünstigere Alternative zum herkömmlichen GmbH löschen dar.

Die Unternehmensabwicklung einer GmbH kann nicht nur auf dem Wege der Löschung wegen Vermögenslosigkeit erfolgen. Es gibt noch andere Alternativen zur Löschung der GmbH ohne Sperrjahr und Auflösung ohne Vermögenslosigkeitsvermerk, wodurch Sie sich den ungewollten „Vermögenslosigkeitshinweis“ ersparen.

Genaue Gesetzestexte zur Auflösung und Löschung ohne Sperrjahr oder anderer alternativer Lösungen werden Sie kaum finden. 

Wir als Unternehmensberatung kennen uns jedoch sehr gut mit der Unternehmensabwicklung aus und bieten Ihnen gerne unsere Unterstützung an. Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit für ein kostenloses Erstgespräch mit einem unserer Experten.

Unternehmensabwicklung: Besonderheiten bei der Insolvenz

Die in § 60 GmbHG genannten Auflösungsgründe beinhalten unter anderem neben dem Auflösungsbeschluss der GmbH Gesellschafter auch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. 

Aus dem § 15a InsO ergibt sich die Pflicht für Geschäftsführer einer GmbH bei Eintritt der Insolvenzreife ohne schuldhaftes Zögern – spätestens jedoch binnen drei Wochen – den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen. Nur unter Einhaltung dieser Frist ist es möglich, der Haftung im Insolvenzfall zu entgehen. (§ 15a Abs. 4 InsO).

Insolvenzreife einer GmbH tritt ein bei:

  • Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft
  • Überschuldung des Unternehmens

Gut zu wissen: Bei einer führungslosen Gesellschaft trifft die gleiche Pflicht auch für die Gesellschafter der GmbH zu. Die Unternehmensabwicklung der GmbH wird in diesem Falle nicht über die oben erwähnte Liquidation, sondern im Zuge einer Regelinsolvenz stattfinden.

Warum Unternehmensabwicklung: Die Gründe der GmbH Beendigung

Die Gründe, die Geschäftsführer und Gesellschafter dazu bewegen, eine GmbH zu löschen, können ganz unterschiedlicher Art sein. Dazu gehören beispielsweise:

  • ein Rückzug der Gesellschafter
  • Unternehmenszweck ist erfüllt
  • fehlende Wirtschaftlichkeit des Unternehmens
  • steuerliche Aspekte
  • Umwandlung in eine andere Rechtsform
  • fristgerechte Liquidation, die vorher im Gesellschaftsvertrag festgelegt wurde

Nicht in jedem Fall entscheiden sich Geschäftsführer und Gesellschafter aus freien Stücken dazu, eine GmbH zu löschen. Häufig sind es wirtschaftliche Gründe, die so einen Schritt notwendig machen. 

Unternehmensabwicklung

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GmbH löschen: Die Vorteile der Unternehmensabwicklung

Der größte Vorteil beim GmbH löschen besteht darin, dass mit der Abwicklung und Austragung der Gesellschaft aus dem Handelsregister auch die Pflichten des Geschäftsführers entfallen. Außerdem müssen nach der Beendigung der GmbH keine Betriebskosten mehr gezahlt werden.

GmbH schnell und einfach beenden

Damit die Unternehmensabwicklung nicht Monate oder Jahre in Anspruch nimmt, gibt es Alternativen zur o.g. Abwicklung der GmbH per Liquidation oder Insolvenz. Wird eine GmbH nicht mehr benötigt, kann sie im Einklang mit deutschem Recht – nach aktuell geltendem EU-Recht – durch Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft bereits innerhalb von nur wenigen Wochen aus dem Handelsregister gelöscht werden.

Damit entfallen auch die Geschäftsführer Haftung und weitere erhebliche Rechtsunsicherheiten, die sich während einer Unternehmensabwicklung per Liquidation oder Insolvenz der Gesellschaft ergeben, wie z.B. die private Haftung der Geschäftsführer beim Vorwurf der Insolvenzverschleppung.

Unternehmensabwicklung: Die Haftungsrisiken

Die Frage nach der Haftung bei einer GmbH Auflösung ist eine häufig unterschätzte und darum besonders wichtige Frage. Denn sowohl für Gesellschafter und Geschäftsführer als auch für Liquidatoren können bei Nichtbeachten der gesetzlichen Regeln und Fristen auch noch nach der Unternehmensabwicklung große Haftungsrisiken bestehen.

Darum ist es unabdingbar für Geschäftsführer und Gesellschafter, beim Prozess des GmbH Löschens eine entsprechende Beratung in Anspruch zu nehmen. Dabei werden Sie mit möglichen Vorgehensweisen vertraut gemacht, erhalten nützliche Tipps und bekommen Alternativen zur klassischen Unternehmensabwicklung aufgezeigt.

Die Pacemark Unternehmensberatung kann auf langjährige Beratungserfahrungen zurückgreifen und mit ihrem Netzwerk aus Rechtsanwälten und Steuerberatern deutschlandweit zur Verfügung stehen. Überzeugen Sie sich von unserer Kompetenz im Bereich der Unternehmensabwicklung in einem kostenlosen Erstgespräch.