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KOSTENLOSE ERSTBERATUNG
Getreu unserem Motto: “Nichts Menschliches ist uns fremd!” möchten wir Ihnen über den Erstkontakt eine kostenlose Beratung schenken. In diesem persönlichen Gespräch können wir gezielter die individuelle Situation Ihrer Firma eingehen und Ihnen daher auch viel besser Lösungswege aufzeigen, die Ihnen zur Verfügung stehen.
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Überschuldung der Gmbh? Was bedeutet das? Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine sogenannte Kapitalgesellschaft. Sie kann von einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Die GmbH gilt als juristische Person und tritt somit selbst als Kaufmann im Geschäftsverkehr auf. In der Regel wird für die Erledigung geschäftlicher Vorgänge ein GmbH-Geschäftsführer eingesetzt. Ihm obliegt die Erfüllung einer Vielzahl von Pflichten – wozu unter anderem die Übersicht über die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der GmbH gehört.
Gibt es Anzeichen für eine Unternehmenskrise, ist es die Aufgabe des GmbH-Geschäftsführers, schnell und souverän zu handeln. Das trifft beispielsweise auch auf die drohende Überschuldung einer GmbH zu.
Wann liegt eine Überschuldung der GmbH vor?
Die Überschuldung einer GmbH ist in der Insolvenzordnung InsO wie folgt definiert:
§ 19 Abs. 2 Satz 1 InsO:
- Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners (in diesem Fall der GmbH) die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen oder aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, für die gemäß § 39 Abs. 2 zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 bezeichneten Forderungen vereinbart worden ist, sind nicht bei den Verbindlichkeiten nach Satz 1 zu berücksichtigen.
Die Überschuldung ist nicht zu verwechseln mit der Verschuldung. Schulden zu machen ist kein negativer Vorgang und kommt im Alltag sowohl bei Unternehmen als auch bei Privatpersonen regelmäßig vor. Beispielsweise bei der Immobilienfinanzierung oder dem Kauf eines Fahrzeugs. Solange der Schuldner seine Schulden fristgerecht bezahlt, ist alles in Ordnung. Probleme treten erst dann auf, wenn die Einnahmen eines Unternehmens die Ausgaben wie Kreditraten, Miete für Geschäftsräume und Ähnliches nicht mehr decken können.
Laut den gesetzlichen Vorgaben ist eine Insolvenz der GmbH vorgesehen, wenn Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit und somit die Insolvenzreife des Unternehmens eintreten. Doch es muss nicht so weit kommen. Wer bei wirtschaftlichen Problemen rechtzeitig Hilfe sucht, kann die drohende Insolvenz der GmbH abwenden – beispielsweise durch einen GmbH Verkauf.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance auf ein kostenloses Erstgespräch mit einem unserer Experten für GmbH Probleme.
Wann genau ist eine GmbH überschuldet?
Wie erkennt man die Überschuldung einer GmbH? GmbH Geschäftsführer und Gesellschafter haben bei einer GmbH Krise die Pflicht zu überprüfen, ob durch die Schieflage des Unternehmens eine Insolvenz unausweichlich ist. Dazu ist eine sogenannte Überschuldungsüberprüfung notwendig. Anhand dieser wird festgestellt, wann die Überschuldung einer GmbH gegeben ist.
Wie wird die Überprüfung der GmbH Überschuldung durchgeführt?
Im ersten Schritt muss die Geschäftsführung herausfinden, ob die GmbH zahlungsunfähig ist. Ist das nicht der Fall, folgt im zweiten Schritt die sogenannte Fortbestehensprognose. Diese beinhaltet folgende Punkte:
- Prüfung des Fortbestehungswillen der GmbH
- Prüfung auf umsetzbares Unternehmenskonzept für aktuelles und folgendes Geschäftsjahr
- Prüfung einer Liquiditätsprognose bzw. positive Fortbestehensprognose
Kann anhand der Überschuldungsprüfung eine positive Fortführungsprognose gestellt werden, liegt gemäß den Regeln der Insolvenzordnung § 19 InsO keine Überschuldung der GmbH vor. Kommt es allerdings zu einer negativen Prognose, ist die Überschuldung des Unternehmens anhand einer Überschuldungsbilanz zu überprüfen. Stellt sich mittels Überschuldungsbilanz bzw. Überschuldungsstatus heraus, dass die Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen, bestätigt sich die sogenannte „rechnerische Überschuldung“ (Insolvenzreife) der GmbH.
Eine bilanzielle Überschuldung (negatives Reinvermögen) wird automatisch zu einer rechnerischen Überschuldung, wenn die Summe der Aktivseite der Handelsbilanz nicht mehr die der Passiva decken kann. In diesem Fall wird es Zeit zu handeln, um die drohende GmbH Insolvenz noch abzuwenden.
Sie benötigen Hilfe oder möchten eine Beratung zum Thema Überschuldung und Fortbestehensprognose? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit einem unserer Experten für Unternehmenskrisen auf und nutzen die Chance für eine kostenlose Erstberatung.
Was droht bei Überschuldung einer GmbH?
Wenn die Überschuldungsprüfung ergibt, dass eine GmbH Überschuldung vorliegt und ein Fortbestehen der GmbH unwahrscheinlich ist, hat der Geschäftsführer einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht wegen Überschuldung zu stellen.
Dies hat unverzüglich nach Kenntnisnahme der bestehenden Überschuldung – spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung zu geschehen.
Kommt der Geschäftsführer der Insolvenzantragspflicht bei Eintritt der Insolvenzreife nicht nach, macht er sich der Insolvenzverschleppung schuldig. Dieser Vorwurf zieht strafrechtliche Konsequenzen für den GmbH Geschäftsführer nach sich.
Bei einer führerlosen GmbH – einer Gesellschaft ohne Geschäftsführer – trifft Gleiches für die Gesellschafter des Unternehmens zu.
Welche Schritte müssen bei drohender Überschuldung der GmbH folgen?
Zeigt der Überschuldungsstatus die drohende Insolvenzreife der GmbH an, heißt es für den Unternehmer, zügig neues Kapital zu beschaffen, um die GmbH aus der Notlage zu befreien und die drohende Insolvenz abzuwenden.
Ist das nicht möglich, kann langes Zögern unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen. Dem Geschäftsführer bleibt nur wenig Zeit, um alternative Lösungen zur Regelinsolvenz zu finden.
Diese wären beispielsweise
- der GmbH Verkauf
- die GmbH Umwandlung
Sie haben derzeit GmbH Probleme, befürchten eine drohende Zahlungsunfähigkeit und sind nicht dazu bereit, einen Insolvenz-Eröffnungsantrag zu stellen?
Dann zögern Sie nicht lange und nehmen jetzt Kontakt mit uns auf. Mit unserem Expertenteam aus Steuerberatern und Rechtsanwälten stehen wir Ihnen bundesweit zur Verfügung.
Nutzen Sie Ihre Chance für eine kostenlose Erstberatung.
Folgen einer nicht oder zu spät erkannten Überschuldung
Haben Geschäftsführer versäumt, rechtzeitig einen Insolvenzantrag zu stellen, erfüllen sie damit den Tatbestand der Insolvenzverschleppung. Gemäß § 15 InsO ist die Insolvenzverschleppung eine Straftat, die im schlimmsten Fall zu einer Freiheitsstrafe führen kann. Zusätzlich ist bei verspäteter Insolvenz Anmeldung mit einem sogenannten Quotenschaden zu rechnen. So bezeichnet man die Differenz zwischen dem Betrag, der bei rechtzeitiger Insolvenz Anmeldung fällig gewesen wäre, und dem Betrag, der durch die verspätete Anmeldung fällig wird.
Hinzu kommt die im Falle der Insolvenzverschleppung oder des Quotenschadens die Möglichkeit der Durchgriffshaftung. Diese vernachlässigt die beschränkte Haftung der GmbH. Hier haftet der Geschäftsführer einer GmbH mit seinem Privatvermögen. Die Insolvenzreife einer GmbH besteht nicht nur bei Überschuldung des Unternehmens. Die Zahlungsunfähigkeit ist ebenso ein Insolvenzeröffnungsgrund und verpflichtet zum Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. (Gemäß § 19 Abs. 1 InsO).
Laut InsO ist bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Insolvenz anzumelden. Kann also eine GmbH ihren Zahlungsverpflichtungen (vergl. § 17 InsO) nicht mehr nachkommen und gilt somit als nicht mehr zahlungsfähig, ist der Geschäftsführer verpflichtet, sofort – spätestens innerhalb von drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit – einen Insolvenz Eröffnungsantrag zu stellen.
GmbH Insolvenz wegen Überschuldung der GmbH
Reicht der Geschäftsführer einer GmbH den Antrag auf Regelinsolvenz ein, wird dieser vom Insolvenzgericht geprüft. Das Gericht kann den Antrag entweder:
- ablehnen mangels Masse (fehlendes Eigenkapital der GmbH)
oder
- genehmigen und damit die Regelinsolvenz einleiten.
Nachfolgend bestimmt das Gericht die Liquidatoren, welche nach Insolvenzrecht die Vertretung der GmbH nach außen übernehmen, den Gläubigeraufruf starten und das Vermögen der Gesellschaft verteilen. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass der GmbH-Geschäftsführer mit Eintritt der Insolvenzreife und Antragstellung auf ein Insolvenzverfahren nur noch Zahlungen leisten darf, die mit einer „ordentlichen Geschäftsführung“ vereinbar sind, vgl. § 15a InsO, § 64 GmbHG.
Weitere Fakten zur GmbH Insolvenz finden Sie hier: Insolvenz Beratung.