Tipps & Regeln
Tipps bei Insolvenz und Liquiditätsproblemen
„Hilfe Zwangsversteigerung!“ Mit dieser Anfrage treten viele Mandanten an uns heran. Die Anfragen mehren sich aufgrund stetig steigender Anzahl von eingeleiteten Zwangsversteigerungsverfahren, bei denen wir Abhilfe leisten wollen. An dieser Stelle möchten wir Ihnen einige Tipps und Regeln vorstellen:
Oftmals haben Immobilienbesitzer, wenn es zur Zwangsversteigerung kommt, mehrere Gläubiger. Im Laufe der letzten Jahre haben wir die Erfahrung gemacht, dass Schuldner, nur noch die aus ihrer Sicht wichtigsten Gläubiger bedienen. Dies ist jedoch ein großer Fehler.
Unser Tipp: Wenn die laufenden Kosten nicht mehr getragen werden können und Rechnungen als auch Mahnungen sich häufen, unbedingt professionellen Rat eines seriösen und erfahrenen Dienstleisters einholen. Die Pacemark Finance bietet professionelle Hilfe bei drohender und bereits angeordneter Zwangsversteigerung an. Vielmals kann man in Gesprächen mit Gläubigern vernünftige und verhandelbare Lösungen finden. Weiterführende Hinweise zu professionellen Gläubigerverhandlungen finden Sie in unserem Internetportal unter „Gläubigerverhandlungen“
Dies ist jedoch in jedem Fall anders zu betrachten und man kann keinen generellen Weg aufzeigen. Hier müssen zunächst alle Unterlagen geprüft werden, um eine Entscheidung hinsichtlich dem Verkehrswertgutachten im Zwangsversteigerungsverfahren zu treffen. Auch muss abgewogen werden, was die Ziele des Immobilienbesitzers sein sollen.
Da es an dieser Stelle bereits tiefgründig ins Detail geht und jede Hilfe im Zwangsversteigerungsverfahren und die Abwendung einer Versteigerung anders gelagert ist, betrachten wir jeden „Fall“ eingehend und genau, bevor wir eine Lösung zur Abwehr der Zwangsversteigerung anbieten. Nehmen Sie in jedem Fall bei Erhalt einer Benachrichtigung zur Besichtigung Ihrer Immobilie durch einen Gutachter Kontakt zu einem professionellen Dienstleister auf. Weiterführende Informationen zum Thema „Immobilienrettung“ finden Sie in unserem Internetportal“.
Nachdem das Gutachten über den Verkehrswert der Immobilie erstellt ist, folgt meist schnell der erste Versteigerungstermin, der von der Rechtspflegerin oder dem Rechtspfleger beim Amtsgericht terminiert wird. Die Zwangsversteigerungsgerichte benachrichtigen Sie rechtzeitig vor dem Termin durch förmliche Zustellung (gelber Brief). Hier raten wir entgegen vieler Mitbewerber jedoch eindringlich, diesen Termin NICHT wahrzunehmen: Sollte es bei einem Zwangsversteigerungstermin zu einem Zuschlag für einen Ersteher kommen und Sie sind in diesem Termin anwesend, beginnt von nun an eine zweiwöchige Frist zur Einlegung einer Zuschlagsbeschwerde. Diese Frist kann man aber dadurch aushebeln, indem Sie selbst als Eigentümer nicht zu diesem Zwangsversteigerungstermin erscheinen und letztlich erst mit förmlicher Zustellung des Zuschlagbeschlusses auf dem Postwege Kenntnis vom Zuschlagsbeschluss erlangen. Erst ab der Zustellung auf dem Postwege nehmen Sie Kenntnis von einem erfolgten Zuschlag im Versteigerungstermin, sodass man gut eine Woche bis zehn Tage hinzurechnen kann, bis einem der Gerichtsbeschluss per Post zugestellt wird. Diese Zeit und die anschließende zweiwöchige Frist kann und sollte man nutzen, eine Zuschlagsbeschwerde bei Gericht vorzubereiten, um bewirken zu können, einen Zuschlag wieder aufgehoben zu bekommen.
Um eine Zuschlagsbeschwerde effektiv zu fertigen, bedarf es der ausgiebigen und eingehenden juristischen Prüfung, welche unsere Kooperationsanwälte gerne für Sie prüfen und in Form einer Zuschlagsbeschwerde bei dem Zwangsversteigerungsgericht einreichen. Unsere Kooperationsanwälte sind erfahrene und versierte Rechtsanwälte mit Schwerpunkt auf Immobilienrecht, resp. Zwangsversteigerungsrecht und steigen gerne für Sie in den Kampf gegen einen erfolgten Zuschlag. Bevor es jedoch dazu kommt, sollten Sie so rechtzeitig wie möglich Kontakt zu uns aufnehmen, damit es erst gar nicht zu einem Zuschlag oder einer Zuschlagsbeschwerde, resp. dem Zwangsversteigerungstermin kommen wird. Umso früher Sie den Kontakt aufnehmen, desto eher können wir erfolgreich für Sie tätig werden.