Liquidation: Auflösung der GmbH

Wir realisieren die Auflösung einer GmbH mittels Abwicklungsverkauf.

Liquidation: Alles zur GmbH Auflösung und Löschung

Das Auflösen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) stellt zweifellos eine schwierige Entscheidung dar.

In manchen Fällen ist die GmbH Auflösung bzw. Liquidation jedoch unvermeidbar – sei es aufgrund eines richterlichen Urteils, der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, wirtschaftlichen Problemen oder dem Ablauf einer befristeten Geschäftstätigkeit.

Auch der Verlust eines Patents, der Tod eines Gesellschafters oder dessen Kündigung können Ursachen für die Auflösung einer GmbH sein. In jedem Fall unterliegt die Auflösung einer GmbH strengen Vorschriften und Regeln.

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Getreu unserem Motto: “Nichts menschliches ist uns fremd!” möchten wir Ihnen über den Erstkontakt eine kostenlose Beratung schenken. In diesem persönlichen Gespräch können wir gezielter auf Ihre ganz persönliche Situation eingehen und Ihnen daher auch viel besser Lösungswege aufzeigen, die Ihnen zur Verfügung stehen.

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Inhaltsverzeichnis

Was versteht man unter einer GmbH Auflösung?

Unter GmbH Auflösung versteht man die Beendigung der werbenden Aktivitäten einer GmbH. Sie markiert den Beginn der Abwicklung der Gesellschaft. In der Regel wird die Auflösung durch einen Beschluss der Gesellschafter eingeleitet, wobei § 60 GmbHG weitere Auflösungsgründe aufführt. Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt ist, bedarf es einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen für den Auflösungsbeschluss.

Der Beschluss ist laut § 48 GmbHG formlos, sollte allerdings eindeutig formuliert sein. Er tritt sofort in Kraft, es sei denn, es wurde ein zukünftiges Datum für die Wirksamkeit vereinbart. Gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG muss die Auflösung der Gesellschaft im Handelsregister eingetragen werden, ebenso wie die Liquidatoren der Gesellschaft (§ 67 GmbHG).

In der Regel werden die amtierenden Geschäftsführer zu Liquidatoren ernannt, es sei denn, im Gesellschaftsvertrag oder durch einen Gesellschafterbeschluss wurden andere Personen festgelegt. Vor Beginn der Liquidation bzw. vor der Anmeldung im Handelsregister müssen die Liquidatoren gemäß § 67 Abs. 3 GmbHG versichern, dass gegen ihre Bestellung keine betreuungs-, straf-, gewerbe- oder berufsrechtlichen Gründe sprechen.

Eine Liste der Gründe findet sich in § 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 und 3, 3 GmbHG. Diese Pflicht gilt auch, wenn die bisherigen Geschäftsführer zu Liquidatoren ernannt werden.

Kann man eine GmbH einfach auflösen?

Als Gesellschafter haben Sie nicht das Recht, eine GmbH einfach aufzulösen. Die Auflösung und Liquidation müssen gemäß den genauen Vorschriften erfolgen, die auch bei der Gründung einer GmbH zu beachten sind.

  • Es ist erforderlich, dass die Auflösung mit einer Dreiviertelmehrheit beschlossen wird.
    Diese Mehrheit bezieht sich ausschließlich auf die Gesellschaftsanteile und nicht auf die Anzahl der Personen.

Bsp: Sollte beispielsweise eine Person 80 % der Anteile besitzen, während die restlichen 20 % auf fünf Personen aufgeteilt sind, kann der Mehrheitsgesellschafter ohne Unterstützung der Minderheitsgesellschafter die GmbH auflösen.

GmbH auflösen

Alle Gesellschafter müssen formal korrekt zur Gesellschafterversammlung eingeladen werden, auf der die Auflösung beschlossen wird.
Wie die Minderheitsgesellschafter im obigen Beispiel abstimmen oder ob sie überhaupt erscheinen, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.
Die GmbH Auflösung bzw. das Ausscheiden einer GmbH aus dem Rechtsverkehr geschieht in drei aufeinanderfolgenden Schritten:

  1. Auflösung
  2. Liquidation
  3. Löschung

 

Es gibt jedoch Ausnahmen. Eine solche Ausnahme ist die vermögenslose Gesellschaft, bei der ein Liquidationsverfahren sinnlos ist. In diesem Fall führt der Beschluss zur Auflösung der GmbH nicht zur Liquidation. Nur die dazu befugten Finanzbehörden oder berufsständischen Organe können das Löschungsverfahren auf Antrag oder von Amts wegen einleiten.

Andere Personen wie die GmbH Gesellschafter oder die Gläubiger, haben lediglich die Möglichkeit, eine Verfahrenseinleitung zur Löschung der GmbH anzuregen. Es besteht zudem die Option, die zu liquidierende Gesellschaft mit einer anderen Firma zu verschmelzen. In diesem Fall erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation.

In allen anderen Fällen ist es jedoch zwingend erforderlich, die Liquidationsphase durchzuführen. Die GmbH Auflösung führt also keineswegs automatisch zur Löschung der Gesellschaft im Handelsregister.

 

Sie haben Fragen zur GmbH Auflösung oder wünschen sich eine kompetente Beratung zu GmbH Problemen? Dann nutzen Sie jetzt Ihre Chance auf eine kostenlose Erstberatung durch einen unserer GmbH Experten.

Wann kann man eine GmbH auflösen?

Die Gründe für die Auflösung einer GmbH sind vielfältig und häufig aber nicht ausschließlich auf wirtschaftliche Probleme beschränkt. Ob ökonomische, rechtliche oder private Ursachen, es gibt zahlreiche Faktoren, die die Abwicklung einer GmbH notwendig machen können. Gemäß § 60 des GmbH-Gesetzes zählen zu den unterschiedlichen Gründen einer GmbH Auflösung unter anderem das Auslaufen des Gesellschaftsvertrags, die Entscheidung der Gesellschafter zur Löschung der GmbH, ein gerichtliches Urteil oder auch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Jenseits dieser Gründe gibt es weitere Umstände, die eine Auflösung notwendig machen können. In diesem Zusammenhang sind kompetente Ansprechpartner von großer Bedeutung, die Ihnen eine umfassende Unterstützung bei der Auflösung der GmbH zusichern können. Sofern es sich beispielsweise zeigt, dass die GmbH in eine andere Rechtsform umgewandelt werden sollte, um die Unternehmensziele zu erreichen, steht es ihnen frei, die Auflösung der GmbH ohne formelle Verfahren zu beschließen.

Grundsätzlich handelt es sich um eine unternehmerische Entscheidung, die innerhalb der Gesellschaft mit beschränkter Haftung getroffen werden kann und zu der Sie sich umfassend beraten lassen sollten.

Wie kann man eine GmbH auflösen?

Es besteht eine untrennbare Verbindung zwischen der Existenz einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und ihrem Eintrag im Handelsregister. Folglich kann die GmbH erst dann vollständig aufhören zu existieren, wenn sie aus dem Handelsregister gelöscht wurde. Um dies zu erreichen, muss ein bestimmter Prozess eingehalten werden, der auch einen genau definierten Zeitrahmen umfasst.

wie GmbH auflösen
  • Zu Beginn muss der Beschluss zur Auflösung der GmbH an das Handelsregister übermittelt sowie die Anmeldung der Auflösung durch einen Notar beurkundet und an das Registergericht weitergeleitet werden.
  • Sind der Auflösungsbeschluss und der Eintrag der Auflösung der GmbH im Handelsregister vollzogen, erfolgt die Abwicklung der GmbH im Zuge der Liquidation.
  • Eine Ausnahme bildet hier die Löschung im Fall der Vermögenslosigkeit, da es unter diesen Umständen nichts zu liquidieren gibt. Das setzt allerdings voraus, dass keine Verbindlichkeiten mehr bestehen, was an Eides statt zu versichern ist.

Die Abwicklung bzw. Liquidation einer GmbH hat nach § 72 des GmbHG die Intention, das Gesellschaftsvermögen an ihre Gesellschafter zu verteilen. Um dies erfolgreich durchzuführen, übernehmen die Liquidatoren mit ihrer Eintragung ins Handelsregister die Vertretung der GmbH gegenüber der Außenwelt. Die wichtigsten Aufgaben, die ihnen in diesem Zusammenhang zukommen, sind in den §§ 70-73 des GmbHG festgelegt.

Sie überlegen, Ihre GmbH aufzulösen und sind auf der Suche nach professioneller Unterstützung? Als erfahrene Unternehmensberater stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kommen Sie noch mit uns ins Gespräch – kostenlos und unverbindlich. Gerne informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten.

GmbH auflösen: Was ist zu beachten?

Für die Liquidatoren der GmbH gibt es eine Reihe von Pflichten. Diese beinhalten folgende Maßnahmen:

  • die laufenden Geschäfte im Rahmen des Abwicklungszwecks zu beenden, wobei jedoch noch neue Geschäfte eingegangen werden können
  • die offenen Forderungen ausgleichen und die Verpflichtungen der aufgelösten Gesellschaft erfüllen oder – falls diese strittig oder noch nicht fällig sind – durch Hinterlegung sichern und Forderungen einziehen
  • das Vermögen der GmbH in Geld umsetzen und die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich vertreten
  • die Firmierung mit einem Liquidationszusatz (X-GmbH in Liquidation bzw. X-GmbH i.L.) zu versehen
  • eine Eröffnungsbilanz sowie einen erläuternden Bericht erstellen
  • für den Abschluss eines jeden Jahres einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufstellen
  • zum Ende der Liquidation die Schlussbilanz erstellen

Die Liquidatoren sind außerdem dazu verpflichtet, den sogenannten Gläubigeraufruf zu tätigen. Damit wird zum einen die Auflösung der GmbH bekannt gegeben und zum anderen werden die Gläubiger aufgefordert, sich bei der Gesellschaft zu melden und ihre Forderungen geltend zu machen. Die Bekanntmachung der Auflösung hat nach § 65 Abs. 2 S. 1 GmbHG mindestens einmal in den Geschäftsblättern zu erfolgen, wobei der elektronische Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) gemäß § 12 GmbHG stets als solches Medium dient.

Darüber hinaus können im Gesellschaftsvertrag weitere Informationsmedien aufgeführt sein. Der Gläubigeraufruf ist unabhängig von den Bekanntmachungen des Registergerichts durchzuführen, wobei das sogenannte Sperrjahr nach § 73 Abs. 1 GmbHG mit diesem Aufruf beginnt. Vor Ablauf des Sperrjahres darf das Vermögen der GmbH nicht an die Gesellschafter verteilt werden, da zuvor sämtliche Schulden bzw. Verbindlichkeiten getilgt oder gesichert werden und alle Geschäfte abgeschlossen sein müssen.

Erst nach Ablauf des Sperrjahres und der Verteilung des verbliebenen Vermögens an die Gesellschafter erfolgt der Abschluss der Liquidation. Dafür haben die Liquidatoren die Auflösung und Liquidation der GmbH zur Eintragung in das Handelsregister in notarieller Form zu beantragen. Wichtig ist, dass die dafür notwendigen finanziellen Mitteln noch vorhanden sein sollten. Im Folgenden erfolgt die Löschung der GmbH aus dem Handelsregister. Die Existenz der GmbH als Rechtsperson ist somit erloschen.

 

Wer kann eine GmbH auflösen?

Jede natürliche Person, die vollständig geschäftsfähig ist und die Fähigkeit besitzt, als Geschäftsführer zu agieren, kann grundsätzlich als Liquidator tätig werden und eine GmbH auflösen. Laut § 66 Abs. 1 GmbHG werden amtierende Geschäftsführer automatisch und ohne besonderen Bestellungsakt als Liquidatoren berufen.

Diese Regelung gilt, sofern keine anderen Vereinbarungen durch den Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterbeschluss oder Gerichtsbeschluss getroffen wurden. Ob der Geschäftsführer verpflichtet ist, seine Tätigkeit als Liquidator fortzusetzen, hängt von den Bestimmungen des Anstellungsvertrags ab.

GmbH auflösen wer

Im Zweifel ist jedoch eine Fortsetzung der Tätigkeit zu befürworten, da der Auflösungsfall allein keinen wichtigen Grund für eine Kündigung darstellt. Nach Übernahme des Amtes bleibt der Geschäftsführervertrag weiterhin bestehen. Auch wenn der Geschäftsführer einer GmbH sein Amt niederlegen kann, macht er sich in diesem Fall gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.

  • Falls in der Satzung bereits Liquidatoren bestimmt wurden, ist keine weitere Bestellung erforderlich. Sobald die Auflösung der GmbH eintritt, gelten sie als ernannt. Jedoch ist es jederzeit möglich, einen anderen Liquidator durch einen Gesellschafterbeschluss zu ernennen, auch wenn schon ein Liquidator in der Satzung benannt wurde.
  • Eine Satzungsänderung ist hierbei nicht nötig. Wenn die Satzung nichts anderes vorsieht, reicht eine einfache Mehrheit für den Beschluss, selbst wenn dadurch ein satzungsmäßiger Liquidator abberufen wird. In seltenen Fällen kann die Bestellung von Liquidatoren durch das Registergericht auf Antrag von Gesellschaftern erfolgen, deren Geschäftsanteil zusammen mindestens zehn Prozent des Stammkapitals entspricht.

Ein wichtiger Grund dafür ist beispielsweise ein objektiv begründeter Zweifel an der Neutralität oder Qualifikation eines Liquidators. Wenn die amtierenden Geschäftsführer nicht zu Liquidatoren ernannt werden, erlischt ihre Vertretungsbefugnis. Die Liquidatoren können genauso abberufen werden, wie sie bestellt wurden.

Ihre GmbH steht vor der Auflösung? Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit zu einem Gespräch mit unseren GmbH Experten – kostenlos und unverbindlich. Wir beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten und begleiten Sie auf Wunsch bei Ihrem Vorhaben.

Was kostet es eine GmbH aufzulösen?

Kommt es zur Auflösung der GmbH durch einen Gesellschafterbeschluss, müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:

  • Kosten für die Erstellung der Liquidationseröffnungs- und Schlussbilanz: meist mehrere tausend Euro
  • Beurkundungskosten des notariellen Beschlusses der Liquidation: ca. 250 €
  • Kosten zur notariellen Löschung der GmbH: ca. 100-150 €

 

Wird Ihre GmbH im Zuge eines Insolvenzverfahrens aufgelöst, kommen weitere Kosten auf Sie zu. In diesem Fall raten wir dringend, einen Experten für die GmbH Insolvenz zurate zu ziehen. Im Falle der Vermögenslosigkeit der GmbH fällt diese Variante oftmals günstiger aus.

Wie kann ich meine GmbH auflösen?

Für die Auflösung Ihrer GmbH müssen Sie sich an die Bestimmungen des § 60 ff. GmbHG halten. Diese besagen, dass die Auflösung der Gesellschaft durch Liquidatoren erfolgen muss. Darüber hinaus müssen alle Gläubiger vollständig befriedigt werden, bevor eine endgültige Auflösung der GmbH stattfinden kann.

Sobald diese beiden Bedingungen erfüllt sind, wird das verbleibende Kapital entsprechend den Beteiligungen und vertraglichen Vereinbarungen an die Gesellschafter ausgeschüttet. Erst dann kann die GmbH aus dem Handelsregister ausgetragen oder gelöscht werden. Eine korrekte Vorgehensweise bei der Auflösung der GmbH erfordert eine Planung von rund 13 Monaten, da eine einjährige Sperrfrist vorgegeben ist.

 

Gibt es Alternativen zur GmbH Auflösung?

Es ist einleuchtend, dass die Auflösung einer GmbH in vielen Fällen als letzter Ausweg angesehen wird, um die Existenz des Unternehmens zu bewahren. In der Regel werden die Gesellschafter alles in ihrer Macht Stehende tun, um das Unternehmen zu retten.

Bevor die Entscheidung zur Auflösung getroffen wird, sollten verschiedene Alternativen in Betracht gezogen werden. Eine solche Alternative wäre der Verkauf der GmbH.

GmbH auflösen Alternative

Und es gibt noch weitere Wege, um eine GmbH zu beenden. Unter der Voraussetzung bestimmter Rechtskenntnisse bestehen zum einen diese zwei Möglichkeiten der Löschung der GmbH ohne Sperrjahr:

  1. die Auflösung ohne Vermögenslosigkeitsvermerk (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG) oder
  2. die Löschung der GmbH wegen Vermögenslosigkeit (§ 60 Abs. 1 Nr. 7 GmbHG, § 394 FamFG).

 

Beide Methoden weichen von der klassischen Liquidation mit dem Sperrjahr ab und können daher deutlich schneller durchgeführt werden. Sie sind allerdings nur möglich, wenn sie vom jeweiligen Registergericht oder dem Finanzamt zugelassen werden.

Sie möchten mehr über die Alternativen zur GmbH Auflösung erfahren? Wir beraten unsere Klienten bundesweit zu diesem Thema. Sprechen Sie uns an – kostenlos und unverbindlich.

GmbH verkaufen statt auflösen

Eine vielversprechende Alternative zur GmbH Auflösung ist der Verkauf der GmbH. Dieser kann entweder in einzelnen Teilen oder als Ganzes stattfinden. Der GmbH Verkauf darf jederzeit beschlossen und unabhängig von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens durchgeführt werden. Sie haben Fragen dazu? Gerne stehen wir Ihnen für eine kostenlose Erstberatung zu diesem Thema zur Verfügung.

Wie lange dauert es, eine GmbH aufzulösen?

Die GmbH Auflösung dauert nicht lange. In der Regel müssen Sie hierfür 4 bis 12 Wochen einplanen. Die Liquidation der GmbH erfordert allerdings allein aufgrund des Sperrjahres mindestens 12 bis 13 Monate.

GEHT ES AUCH EINFACHER UND SCHNELLER?

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, die Gesellschaft aufzulösen, ohne dass eine Liquidation oder ein Sperrjahr erforderlich ist. Diese Voraussetzungen sind jedoch recht eng gefasst.

  • Um die Auflösung der GmbH ohne Liquidation und Sperrjahr zu erreichen, muss der Liquidator einen Antrag auf Amtslöschung (§ 394 FamFG) beim zuständigen Amtsgericht einreichen.

Diese Methode der Auflösung wird oft bevorzugt, da sie Kosten minimiert und Zeit spart. Es ist jedoch unbedingt zu prüfen, ob ein solcher Antrag angemessen ist, da bei Unrechtmäßigkeit eine Nachtragsliquidation droht, die mit erheblichen Kosten und viel Aufwand verbunden ist. Eine angemessene Beratung ist hier unumgänglich.

Alternativ zur Auflösung der GmbH bietet sich – wie bereits erwähnt – der GmbH Verkauf an. Dieser ist in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen vollständig abgewickelt. Damit bietet sich Ihnen eine sehr viel schnellere und unkomplizierte Lösung, die Ihnen unsere Insolvenz-Experten gerne ausführlich erläutern.

Was passiert mit dem Vermögen und dem Stammkapital bei Auflösung einer GmbH?

Befindet sich eine GmbH in Liquidation, ist es nicht gestattet, das Stammkapital der GmbH vor der vollständigen Auflösung oder Liquidation an die Gesellschafter der GmbH auszuzahlen. Sollte dieser Fall dennoch eintreten, ist die GmbH dazu berechtigt, eine Rückzahlung des Stammkapitals einzufordern.

Das Sperrjahr bei GmbH Auflösung bzw. Liquidation führt zu einem Ausschüttungsverbot. Das bedeutet, während dieser Zeit darf das Gesellschaftsvermögen der GmbH an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden. Bedient werden dürfen allerdings Drittgläubiger aus Drittgeschäften. Die Forderungen der Gesellschafter und Geschäftsführer der GmbH bleiben unangetastet.

Das übrige Gesellschaftsvermögen der GmbH darf nach Ablauf der Sperrfrist verteilt werden. Darunter fällt auch das Stammkapital der GmbH. Mit der erfolgten Vermögensverteilung gilt die Liquidation der aufgelösten GmbH als beendet. Auf Antrag wird die GmbH aus dem Handelsregister gelöscht. Die Beendigung der Liquidation und damit das Erlöschen der GmbH müssen die Liquidatoren zur Eintragung ins Handelsregister anmelden.

Nach dem Auflösen einer GmbH sind die Bücher und Schriften der Gesellschaft zehn Jahre lang aufzubewahren. Ist das Stammkapital der GmbH am Ende der Liquidation nicht mehr verfügbar, muss seitens der Geschäftsführung oder der Gesellschafter ein Insolvenzantrag gestellt werden.

Die Pflicht zur Antragstellung für ein Insolvenzverfahren besteht dann, wenn einer der Insolvenzgründe:

  • Zahlungsunfähigkeit
  • Überschuldung


auftritt. Laut GmbH-Gesetz (GmbHG) § 64 und 84 ist ein Geschäftsführer verpflichtet, spätestens drei Wochen nach Kenntnisnahme der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen, wobei die Frist nicht ausgereizt werden sollte.

 

Was muss ich tun, um meine GmbH aufzulösen?

Nicht in jedem Fall ist die Anmeldung einer GmbH-Auflösung notwendig. Gerade in schwierigen Zeiten wäre die klassische GmbH Auflösung mit Liquidation aufgrund des zeitlichen Ablaufs nicht die beste Methode.

Mit dem Verkauf Ihrer GmbH gehen Sie der herkömmlichen Beendigung einer GmbH aus dem Weg, sparen eine Menge Zeit und vermeiden unnötige Kosten, die unweigerlich auf Sie zukommen, wenn die klassische GmbH Auflösung erfolgt.

GmbH Auflösung Schritte

Egal ob Ihr Unternehmen nicht mehr genügend Geld abwirft, um rentabel zu sein oder die GmbH nicht mehr den gewünschten Erfolg bringt – es gibt durchaus Investoren, die sich für den Kauf krisenhafter Unternehmen interessieren. Das wäre Ihre Chance, die GmbH Auflösung durch Beschluss und Löschung aus dem Handelsregister zu vermeiden.

Sie sind sich nicht sicher, welche Lösung für Sie infrage kommt? Sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gerne über alle möglichen Optionenkostenlos und unverindlich.

Ausnahmeregelung: Wann ist keine Liquidation erforderlich?

Es gibt Situationen, unter denen es möglich ist, eine GmbH ohne Liquidation zu löschen. Und zwar dann, wenn kein Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden ist und keine Vermögensverteilung an die Gesellschafter stattfindet. Unter diesen Bedingungen vereinen sich die Eintragung der Auflösung und das Erlöschen der Gesellschaft.

Allerdings ist es auch in diesem Fall nicht möglich, auf die Bestellung und Anmeldung der Liquidatoren zu verzichten. Außerdem bedarf es eines entsprechenden Gesellschafterbeschlusses.

Zudem müssen die Liquidatoren gewährleisten, dass keine Rechtsstreitigkeiten mit der Gesellschaft anhängig sind, dass die Verteilung des Gesellschaftsvermögens noch nicht begonnen wurde und dass eine solche Verteilung aufgrund mangelnden Vermögens in Zukunft auch nicht durchgeführt wird.