GmbH übernehmen: Insolvenz Übernahme oder Abwehr
Die Pacemark Finance prüft gemeinsam mit Ihnen den aktuellen Status Ihrer Gesellschaft und vermittelt direkte, solide und seriöse Lösungsansätze. Eine Erstberatung ist bei uns immer kostenfrei. Den Fokus unserer Arbeit legen wir dabei auf die Frage: Ist die Insolvenz abzuwenden – Ja oder Nein? Kommen wir dabei zur Feststellung, dass die Insolvenz mit juristischen und betriebswirtschaftlichen Modellen verhindert werden kann, leiten wir in Abstimmung mit Ihnen folgende Maßnahmen ein:
- Wechsel der Geschäftsleitung zur weiteren Haftungsminimierung
- Transfer in Auffanggesellschaften unter Berücksichtigung der Insolvenzanfechtungsgefahr
- Sanierungskonzeption
- Betriebsaufspaltung für Maschinen, Immobilien und Personal
- Kostenoptimierung
Ist die Insolvenz nicht abzuwenden – werden folgende Szenarien umgesetzt:
- gesetzeskonforme Liquidation der Gesellschaft ohne Insolvenzantrag*
- Übernahme Insolvenz durch Wirtschaftsjuristen
- ggf. Insolvenzplan und Insolvenzplanverfahren
- Transfer der Geschäftsanteile an Liquidationsgesellschaften
- Wechsel des Geschäftsführers
- Stellung des Insolvenzantrages nach Aufbereitung der gesellschaftsrechtlichen Belange, ohne dass dem „Alt-Geschäftsführer“ eine Verbindung zur Unternehmensinsolvenz zugewiesen werden kann.
- Die Gefahr der Insolvenzanfechtung und/oder des vorsätzlichen Bankrottes muss stets einer Einzelfallwürdigung des erfahrenen Wirtschaftsjuristen unterliegen.
*Wir weisen darauf hin, dass wir keine illegalen und gesetzlosen Insolvenz Übernhmen durch „Firmenbestattungen“ durchführen.
Insolvenz Übernahme – Die Durchführung des Insolvenz-verfahrens
Wir übernehmen die Durchführung eines beabsichtigten Insolvenzverfahrens. Zunächst werden wir prüfen, ob diese Massnahme in Betracht gezogen werden muss. Dazu bedienen wir uns verschiedener Instrumente, wie z. Bsp. Überschuldungsbilanz oder erstellen mit Ihnen in Kürze der Zeit einen Sanierungsplan.
Alternativen |
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Insolvenzübernahme |
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freie Sanierung |
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Insolvenzplanverfahren |
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Hilfe bei der drohenden Insolvenz |
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Gern beraten wir Sie zu einzelnen Leistungsschwerpunkten ausführlicher. Ob die Stellung eines Insolvenantrages notwendig ist, können wir Ihnen verbindlich nach einer 1. kurzen Analyse mitteilen.
In der Regel scheidet die bisherige Geschäftsführung sofort aus und wird durch einen im Krisenmanagement erfahrenen Geschäftsführer ersetzt. Je nach Mandat und Geschäftsumfang unterscheiden wir zwischen verschiedenen Optionen, die uns im Falle der Insolvenz zur Verfügung stehen.
Eine interessante Alternative zum Insolvenzverfahren ist die Liquidiation, welche hier nach Gesichtspunkten der Insolvenz durchgeführt wird. Dazu ist allerdings juristisches Feingefühl und ein stetiger und konstruktiver Dialog mit den Gläubigern notwendig. Die Bereitschaft der Gläubiger ist zwingend notwendig.
Dies kann in Gläubigergesprächen ermittelt werden. Allerdings sehen wir hier den Wechsel der Geschäftsleitung als obligatorische Massnahme, um verloren gegangenes Vertrauen herzustellen.
Ob dies in Ihrem Falle zur Anwendung kommen kann, erläutern wir gern.