Insolvenz Beratung GmbH

Die Insolvenz ist eine bedrohliche Lage für jedes Unternehmen, unabhängig von Größe und Rechtsform. In Deutschland ist die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) eine der beliebtesten Rechtsformen für Unternehmen. Doch auch GmbHs sind nicht immun gegen die Insolvenzgefahr. Wenn eine GmbH in finanzielle Schieflage gerät, steht sie oft schneller als gedacht vor der GmbH Insolvenz.

In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf die GmbH Insolvenz und erklären die wichtigsten Punkte, die betroffene Unternehmen in diesem Zusammenhang beachten sollten. Wir diskutieren die verschiedenen Stufen des Insolvenzverfahrens, die Auswirkungen auf die GmbH sowie die Optionen für die Fortführung oder Auflösung des Unternehmens.

Inhaltsverzeichnis

KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

Getreu unserem Motto: “Nichts Menschliches ist uns fremd!” möchten wir Ihnen über den Erstkontakt eine kostenlose Beratung schenken. In diesem persönlichen Gespräch können wir gezielter die individuelle Situation Ihrer Firma eingehen und Ihnen daher auch viel besser Lösungswege aufzeigen, die Ihnen zur Verfügung stehen.

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Wenn eine GmbH pleite geht: GmbH Insolvenz Beratung

Von einer GmbH Pleite ist dann die Rede, wenn das Unternehmen in den Verdacht der GmbH Insolvenz gerät. Der Begriff stammt aus dem Volksmund und beschreibt in der Regel den Konkurs, die fehlende Liquidität oder die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens. Gerne wird die GmbH Pleite mit der GmbH Insolvenz in Verbindung gebracht.

Aber nicht immer bedeuten Zahlungsschwierigkeiten automatisch das Aus für eine GmbH. Es gibt noch andere Lösungen für Unternehmen mit finanziellen Problemen, die gegenüber der Regelinsolvenz mit ihren Risiken für persönliche Haftung seitens der Geschäftsführung einige Vorteile mit sich bringen. Sie haben Fragen dazu? Wir beraten Sie gerne!

Wann ist eine GmbH insolvent?

Bei einer GmbH Insolvenz gibt es einige rechtliche und organisatorische Aspekte zu beachten. Die Geschäftsführung hat die Verantwortung, den Insolvenzantrag zu stellen und einen Insolvenzverwalter zu bestimmen. Um hier keine Fehler zu begehen, ist es wichtig, die Merkmale einer von Insolvenz bedrohten GmbH zu kennen. Nur so ist es möglich, die hohen Risiken, die mit einer GmbH Insolvenz verbunden sind, zu vermeiden. 

Die Merkmale einer GmbH Insolvenz

Die Merkmale einer GmbH Insolvenz sind die Zahlungsunfähigkeit und / oder Überschuldung. Genau sind die Kriterien der GmbH Insolvenz in den Paragrafen die §§ 17 und 19 der InsO (Insolvenzordnung) definiert. 

Wann genau Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer GmbH vorliegen, ist an folgenden Punkten zu erkennen:

Zahlungsunfähigkeit der GmbH

Kann eine GmbH ihre fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen, ist sie zahlungsunfähig. Konkret bedeutet das: Übersteigen die fälligen Schulden die finanziellen Mittel um mehr als 10 %, gilt die GmbH als zahlungsunfähig.

Überschuldung der GmbH

Deckt das Vermögen des Unternehmens die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr, wird von der Überschuldung der GmbH ausgegangen.

Insolvenz

Tritt einer der beiden Insolvenzgründe – Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – ein, ist der Geschäftsführer der GmbH verpflichtet, Insolvenz anzumelden. Das erfolgt durch einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht. Werden hier Fristen oder Regeln missachtet, kann es zur Anklage wegen Insolvenzverschleppung kommen. Daher ist es unabdingbar, dass Geschäftsführer jeden Insolvenzgrund verstehen und den drohenden Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung rechtzeitig erkennen.

Gut zu wissen

Tipps zur GmbH Insolvenz

Positive Fortführungsprognose

Wenn das betreffende Unternehmen eine positive Fortführungsprognose hat und die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich ist, besteht keine Insolvenzantragspflicht.
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Was bedeutet die Insolvenz einer GmbH?

Ein GmbH Insolvenz beinhaltet hohe Haftungsrisiken für Geschäftsführer. Daher ist es wichtig, sich als Geschäftsführung an die geltenden Regeln und Gesetze im Zuge einer Insolvenz zu orientieren. Diese beinhalten folgende Punkte:

  • Erlangt der GmbH Geschäftsführer Kenntnis über die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung seines Unternehmens, darf er vorläufig keine Zahlungen mehr aus dem Vermögen der GmbH leisten. Halten sich Geschäftsführende nicht an diese Vorschrift, sind sie der GmbH gegenüber zum Ersatz dieser Zahlungen verpflichtet.

Das ergibt sich aus Paragraf 64 Satz 1 des GmbH Gesetzes (GmbHG). Es gibt allerdings Ausnahmen: Nach Paragraf 64 Seite 2 GmbHG haftet der Geschäftsführer nicht, wenn die Zahlung mit der „Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns“ vereinbar war.

  • Zudem sind Geschäftsführer einer GmbH angewiesen, innerhalb einer vorgegebenen Frist nach Kenntnisnahme der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die GmbH Insolvenz zu beantragen.

Versäumen sie die Fristen, machen sie sich wegen Insolvenzverschleppung strafbar. Für alle GmbH Geschäftsführer gilt die Verpflichtung der Insolvenzantragstellung auch dann, wenn bereits ein Gläubiger der insolventen GmbH den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat.

Wer haftet, wenn eine GmbH pleite geht?

Geht eine GmbH pleite bzw. kommt es zur GmbH Insolvenz, besteht ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko für Geschäftsführer und unter Umständen auch für die Gesellschafter des Unternehmens. Besonders das Risiko der Insolvenzverschleppung durch schuldhaftes Zögern bzw. die verspätete oder nicht korrekte Anmeldung der Insolvenz ist nicht zu unterschätzen. 

Stellen Sie den Insolvenzantrag zu spät oder fehlerhaft, haften Geschäftsführer gegenüber Dritten auch mit Ihrem Privatvermögen. Damit es erst gar nicht so weit kommt, ist die rechtzeitige Inanspruchnahme eines Insolvenzberaters zu empfehlen. Gerne stehen wir Ihnen für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung.

Nutzen Sie jetzt Ihre Chance für eine kostenlose Erstberatung durch unsere GmbH Insolvenz Experten.

Wann haftet der Geschäftsführer einer GmbH mit seinem Privatvermögen?

Allgemein betrachtet lautet die Antwort auf diese Frage: Geschäftsführer einer GmbH haften, wenn sie die „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns“ (§ 43 GmbHG, § 347 HGB) vorsätzlich oder fahrlässig verletzen. Im Zuge einer GmbH Insolvenz haften Geschäftsführer und Gesellschafter unter Umständen mit ihrem Privatvermögen.

Das geschieht beispielsweise, wenn ein Geschäftsführer die Insolvenz absichtlich verschleppt oder einer oder mehrere Gesellschafter das Unternehmen vorsätzlich vernichten. Obwohl die GmbH eine Gesellschaft mit „beschränkter Haftung“ ist, gilt diese Haftungsbeschränkung nicht grundsätzlich in jedem Fall.

Sie als Geschäftsführer oder Gesellschafter einer GmbH mit drohender Insolvenz sollten die Umstände kennen, die zu einer persönlichen Inanspruchnahme führen. Denn Ihre Gläubiger – egal ob es sich dabei um Kunden, Lieferanten, Kreditgeber, Insolvenzverwalter und Behörden handelt – werden alles in ihrer Macht stehende tun, um ihre Forderungen auch gegen Sie persönlich durchzusetzen.

GmbH Insolvenz Haftung: Die Risiken

Können Sie Ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen und die Anmeldung der GmbH-Insolvenz ist unausweichlich, zögern Sie nicht und holen sich Hilfe.

Mit erfahrenen Beratern an Ihrer Seite werden Sie gut durch die Krise kommen, ohne persönlich Schaden zu nehmen. Gerade bei finanziellen Schwierigkeiten wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung steigen die Haftungsrisiken für Geschäftsführer einer GmbH.

Diese haften persönlich, wenn Pflichtverletzungen vorliegen, mit ihrem privaten Vermögen auf Schadensersatz. Ein Verstoß der Geschäftsführerpflichten kann gegenüber der GmbH oder Dritten vorliegen.

Die drohende Insolvenz verändert die Pflichten des Geschäftsführers, wodurch neue Haftungsrisiken entstehen. Viele Geschäftsführer einer GmbH sind auf diese nur unzureichend vorbereitet, was zu unangenehmen Folgen führen kann.

Wir als GmbH Insolvenz Beratung kennen viele geeignete Maßnahmen, um die persönliche Haftung von Geschäftsführern einer GmbH zu verhindern.

Insolvenz Beratung Experten

Gerne beraten wir Sie bereits bei den ersten Anzeichen einer drohenden Insolvenz (Eintritt der Überschuldung und / oder Zahlungsunfähigkeit) und zeigen Ihnen attraktive Wege aus der finanziellen Krise.

Wer haftet bei einer GmbH mit Schulden?

Für eine GmbH ist die Insolvenz oder eine GmbH Sanierung eine äußerst schwierige und herausfordernde Situation. Um unter diesen Umständen den Überblick zu behalten, ist eine fundierte Beratung die wichtigste Grundlage. Denn nicht jedem Geschäftsführer ist bewusst, ab wann Haftungsrisiken eintreten. Hat Ihre GmbH Schulden, müssen Sie rechtzeitig den Eintritt der Insolvenzreife erkennen.

Denn ab diesem Zeitpunkt – und nicht erst nach Ablauf der sogenannten „drei Wochen Frist“ – haften Geschäftsführer für jede vorgenommene „pflichtwidrige“ Zahlung uneingeschränkt und mit dem privaten Vermögen. Diese Haftung bezieht sich auch auf die Zahlung überfälliger Steuern und Sozialabgaben. Fest steht: Versäumen Sie als Geschäftsführer der GmbH bestimmte Fristen im Rahmen einer Insolvenz, haften Sie bei GmbH Schulden mit Ihrem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten der GmbH.

Insolvenz anmelden: GmbH Geschäftsführer und ihre Pflichten

Erweist sich eine GmbH als insolvent, muss unverzüglich ein Insolvenzantrag gestellt werden. Das eigentliche Hauptproblem der Anklage wegen Insolvenzverschleppung ist nicht das strafrechtliche Urteil, sondern die folgende Haftung mit dem gesamten Privatvermögen. Außerdem wird im Zuge dessen keine Restschuldbefreiung wie in der deutschen Privatinsolvenz auf die aus der Tat resultierende Forderung erteilt.

Werden Sie wegen Insolvenzverschleppung verurteilt, haften Sie für alle Verbindlichkeiten der GmbH als Geschäftsführer und unter Umständen auch als Gesellschafter mit Ihrem Privatvermögen. Der für die Abwicklung Ihrer GmbH zuständige Insolvenzverwalter wird konsequent Maßnahmen einleiten, die zur Beitreibung der Forderungen (Pfändung, Zwangsversteigerung) führen.

Derartige Forderungen können sich leider nicht im Zuge einer Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung beseitigen lassen. Dadurch können Sie als Unternehmer oder Unternehmerin lebenslang auf das wirtschaftliche Abstellgleis geraten. Eine Vollstreckung in das Privatvermögen bedeutet nicht selten, für lange Zeit von der Pfändungsfreigrenze und dem Gerichtsvollzieher beeinträchtigt zu werden, ohne jegliche Schutzmöglichkeit. Ihre Bonität und öffentliche Reputation wären somit dahin.

Zusammengefasst bedeutet das: Erfüllt eine GmbH die Voraussetzungen für eine Insolvenz, haften Sie als Geschäftsführer gegenüber Gläubigern, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzen und dem Unternehmen damit schaden. Die Haftung eines Geschäftsführers bei Insolvenz der GmbH tritt ein, wenn der Insolvenzantrag verspätet oder nicht korrekt gestellt wurde.

Insolvenzantrag GmbH: Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Gerät eine GmbH in wirtschaftliche Schieflage, gibt es wichtige Regeln und Fristen, die man kennen und einhalten muss. Dazu gehört unter anderem die Insolvenzantragspflicht.

Insolvenzantragspflicht

Die Regelungen der Insolvenzordnung sehen vor, dass jeder einzelne Geschäftsführer einer GmbH nach Eintritt eines Insolvenzgrundes (Zahlungsunfähigkeit und / oder Überschuldung) dazu verpflichtet ist, unverzüglich einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.

Die stets genannte Drei-Wochen-Frist bei der Insolvenz für die GmbH möchten wir hier nur insofern erwähnen, als das diese nur in bestimmten Ausnahmefällen ausgeschöpft werden darf und in der Praxis von einem Insolvenzgericht nur selten eingeräumt wird.

In den meisten Fällen müssen Sie sofort nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und / oder Überschuldung die Insolvenz für die GmbH beantragen.

Im Falle der sogenannten Führungslosigkeit einer GmbH (Geschäftsführer verhindert oder nicht mehr vorhanden) sind auch die Gesellschafter einer GmbH verpflichtet, den Antrag auf GmbH Insolvenz zu stellen.

Vermuten Sie also eine drohende Insolvenz bzw. eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder eine notwendige GmbH Sanierung, warten Sie nicht, bis es so weit ist. Suchen Sie sich rechtzeitig professionelle Hilfe bei auf Insolvenzrecht spezialisierten Beratern. Nutzen Sie dafür gerne unsere kostenlose Erstberatung.

Insolvenz Beratung einleiten

Um die Situation richtig einschätzen zu können, ist es wichtig, zu erfassen, von welcher Art der Insolvenz Sie betroffen sind: Handelt es sich um eine dauerhafte, vorübergehende, gestörte oder drohende Zahlungsunfähigkeit? Wir erklären Ihnen gerne die Unterschiede.

Insolvenz GmbH Verlauf

Wenn für das anstehende Insolvenzverfahren eine deckende Masse vorhanden ist und ein Insolvenzgrund vorliegt, leitet das Gericht das Insolvenzverfahren ein. Ist für Ihre GmbH die Insolvenz unausweichlich, geht es um die sogenannte „Regelinsolvenz“. Der Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens ist vorgegeben und sieht am Ende zwei mögliche Ergebnisse vor:

  • Liquidierung und Auflösung der GmbH
  • Sanierung und Fortführung der GmbH

Soll die GmbH liquidiert und aufgelöst werden, kommt es zum Verkauf oder zur Versteigerung der Vermögenswerte des Unternehmens. Anschließend werden die daraus erzielten Gewinne an die Gläubiger verteilt. Ist eine Sanierung der GmbH geplant, wird der Insolvenzverwalter den dafür erstellen Insolvenzplan umsetzen. Neben der Regelinsolvenz kommt in einigen Fällen auch eine Insolvenz in Eigenverwaltung infrage.

Eine Ausnahme gibt es für den Ablauf einer GmbH Insolvenz: Wird während der Prüfung der Vermögensverhältnisse durch den vorläufigen Insolvenzverwalter erkennbar, dass die Kosten des Insolvenzverfahrens nicht mit dem vorhandenen Vermögen der GmbH bezahlt werden können, wird der Insolvenzantrag durch das Gericht mangels Masse abgewiesen.

Das Ende der Insolvenz

Ist die Schlussverteilung vollzogen, hebt das Insolvenzgericht das Verfahren auf. Ist die Vermögensverwertung abgeschlossen, bedeutet dies das Ende der GmbH Insolvenz. Es folgt die GmbH Auflösung – das Unternehmen existiert nicht mehr.

Was ist die Insolvenz in Eigenverwaltung

Im Falle der Insolvenz in Eigenverwaltung bietet sich nach §§ 270 ff. der deutschen Insolvenzordnung die Möglichkeit, die Insolvenzmasse selbst zu verwalten, wobei dies unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters geschieht. Haben Sie also innerhalb von drei Wochen den Antrag auf GmbH Insolvenz gestellt, kann das Gericht nach Prüfung anstatt eines Insolvenzverwalters auch den Geschäftsführer persönlich als Verwalter für die GmbH Insolvenz einsetzen.

Hierbei handelt es sich um einen wesentlichen Vorteil und Unterschied beim Thema Insolvenz. Sie behalten die Kontrolle und können dafür sorgen, dass das Unternehmen wieder auf die Beine kommt. Dafür müssen Sie allerdings rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen und eine Verletzung der Insolvenzantragspflicht unbedingt vermeiden. Das bedeutet, unverzüglich nach Eintritt eines Insolvenzgrundes den Insolvenzantrag zu stellen und nicht erst drei Wochen nach Eintritt der Insolvenzreife der GmbH.

GmbH Insolvenzverfahren Dauer

Die Dauer einer Firmeninsolvenz ist nicht gesetzlich vorgegeben und kann somit nicht ohne Weiteres vorhergesagt werden. Sie hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab, wie zum Beispiel:

  • Größe der GmbH
  • Anzahl der Gläubiger
  • Insolvenzgrund

Die Prüfung des Insolvenzantrags dauert durchschnittlich 3 Monate. Hinzu kommen 9 bis 12 Monate für die folgenden gerichtlichen Termine des Insolvenzverfahrens. Insolvenzen, die ab dem 01.10.2020 beantragt wurden, können in einem Zeitraum von drei Jahren abgewickelt werden. Davor dauerte eine Firmeninsolvenz durchschnittlich 4 Jahre. Bei sehr großen Unternehmen und Stiftungen können es auch bis zu 10 Jahre sein.

Insolvenz Beratung Dauer

Sie möchten eine Insolvenz aufgrund der Haftungsrisiken unbedingt vermeiden? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit unseren erfahrenen Insolvenz-Experten auf. 

Fazit Insolvenz Beratung

Die GmbH Insolvenz ist nicht nur ein langwieriges, sondern auch mit etlichen Risiken behaftetes Verfahren, dem die meisten GmbH Geschäftsführer lieber aus dem Wege gehen. Es gibt eine Reihe unterschiedlicher Lösungen, um den GmbH Insolvenzantrag zu umgehen. Wichtig ist, dass Sie hierfür rechtzeitig handeln. Wir arbeiten mit einem breiten Netzwerk von Steuerberatern und Rechtsanwälten deutschlandweit zusammen und bieten Ihnen gerne die passende Lösung für Ihre GmbH mit drohender Insolvenz an.