GmbH Abwicklung
Eine GmbH abwickeln ist ein komplexer Prozess. Mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite navigieren Sie sicher durch die GmbH Auflösung und Liquidation. Wir sorgen für eine rechtssichere GmbH Abwicklung durch perfekt auf Ihre Situation abgestimmte Prozesse. Und das ganz ohne Verlust Ihrer guten Bonität – dank sauberer Abwicklung Ihrer GmbH nach allen rechtlichen Vorgaben.
KOSTENLOSE ERSTBERATUNG
Getreu unserem Motto: “Nichts Menschliches ist uns fremd!” möchten wir Ihnen über den Erstkontakt eine kostenlose Beratung schenken. In diesem persönlichen Gespräch können wir gezielter die individuelle Situation Ihrer Firma eingehen und Ihnen daher auch viel besser Lösungswege aufzeigen, die Ihnen zur Verfügung stehen.
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Was ist eine GmbH Abwicklung?
Unter der Abwicklung einer GmbH versteht man die Auflösung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit anschließender Liquidation. Eine Ausnahme dabei bildet die Auflösung bzw. Löschung wegen Vermögenslosigkeit. In diesem Fall gibt es nichts abzuwickeln und die GmbH kann nach dem Auflösungsbeschluss ohne Liquidation aus dem Handelsregister gelöscht werden.
Die Auflösung wegen Vermögenslosigkeit nach § 394 FamFG i.V.m. § 60 Abs. 1 Nr. 7 GmbHG führt somit zu einer sofortigen liquidationslosen Beendigung der Gesellschaft. Aber bedenken Sie: Auch ein geringes Vermögen der GmbH würde die Löschung wegen Vermögenslosigkeit ausschließen.
Gut zu wissen
Gut zu wissen
Wie funktioniert die GmbH Abwicklung?
Die Abwicklung bzw. Liquidation der GmbH hat nach § 72 GmbHG nur eine Aufgabe: Die Verteilung des Gesellschaftsvermögens an die Gesellschafter. Um die Aufgabe der Beendigung der GmbH umzusetzen, übernehmen die Liquidatoren mit ihrer Eintragung ins Handelsregister die Vertretung der GmbH nach außen. Dabei fallen den Liquidatoren folgende Pflichten zu:
- Beendigung aller laufenden Geschäfte
- alle Verpflichtungen erfüllen und Forderungen einziehen
- das Vermögen der Gesellschaft in Geld umsetzen
- die Vertretung der Gesellschaft sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich
- Erstellung Eröffnungsbilanz zu Beginn der Liquidation
- Erstellung Jahresabschluss und Lagebericht
- Erstellung Schlussbilanz zum Ende der Liquidation
- Bekanntmachung der Auflösung der GmbH im elektronischen Bundesanzeiger
- Aufforderung an die Gläubiger, sich bei der Gesellschaft zu melden – unabhängig von der Bekanntmachung durch das Registergericht
- Verteilung Gesellschaftsvermögen auf die Gesellschafter
Außerdem sind die Liquidatoren nach § 67 GmbHG ins Handelsregister einzutragen. Der Beschluss zur Liquidation wird von den Liquidatoren der GmbH im Handelsregister angemeldet (§ 74 Abs. 1 S. 1 GmbHG).
In der Regel werden die Geschäftsführer nach dem Auflösungsbeschluss zu Liquidatoren bestimmt (§ 66 Abs. 1 GmbHG). Ausnahmen sind gegeben, wenn durch den Gesellschaftsvertrag oder durch einen Gesellschafterbeschluss andere Personen dafür vorgesehen werden. Ist die Abwicklung der GmbH vollzogen, sind gemäß § 74 Abs. 2 GmbHG Bücher und Schriften der Gesellschaft für die Dauer von zehn Jahren durch einen Gesellschafter oder eine dritte Person aufzubewahren.
Wann kommt es zu einer GmbH Abwicklung?
Die Abwicklung einer GmbH kann aus ganz unterschiedlichen Gründen erfolgen. Häufig sind es wirtschaftliche Probleme, die zu einer solchen Entscheidung führen. Aber auch rechtliche oder persönliche Faktoren können eine Rolle spielen. In § 60 des GmbH-Gesetzes (GmbHG) sind mögliche Gründe für die Abwicklung der GmbH bzw. deren Löschung enthalten. Dazu gehören beispielsweise die Auflösung einer GmbH:
- wegen eines auf bestimmte Zeit geschlossenen Gesellschaftsvertrages
- aufgrund eines gerichtlichen Urteils
durch den Beschluss der Gesellschafter - aufgrund der Entscheidung einer Verwaltungsbehörde
Zu den in § 60 GmbHG genannten Gründen für die Beendigung einer GmbH gehört neben den oben genannten auch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. In diesem Fall ist die Liquidation der GmbH mit besonderen Haftungsrisiken verbunden. Hinzu kommen andere Gründe, warum Geschäftsführer eine GmbH abwickeln möchten, zum Beispiel:
- Umwandlung der GmbH in eine andere bessere geeignete Rechtsform
- Entscheidung der Gesellschafter für einen anderen Unternehmensgegenstand (hier genügt eine formlose Auflösung der GmbH)
- Aufgabe des Unternehmens aus Altersgründen
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Die GmbH Abwicklung respektive Liquidation schließt immer ein sogenanntes „Sperrjahr“ nach § 73 Abs. 1 GmbHG) mit ein. Dieses dient dem Schutz der Gläubiger. Sie bekommen in der Zeit der GmbH Liquidation die Gelegenheit, ihre Forderungen gegenüber der GmbH als juristische Person geltend zu machen. Ein verbleibendes Vermögen darf somit erst an die Gesellschafter ausgezahlt werden, wenn jede Verbindlichkeit getilgt wurde und das Sperrjahr abgelaufen ist. Erst nach Ablauf des Sperrjahres wird die GmbH aus dem Handelsregister entfernt. Das Ende des Sperrjahres ist Voraussetzung für die Beendigung der Liquidation bzw. der GmbH Löschung. Danach existiert die GmbH nicht mehr.
Ist die Verteilung des Vermögens der Gesellschaft vollzogen, gilt die Abwicklung der Gesellschaft als beendet.
GmbH abwickeln: Die Vorteile
Wenn Sie eine GmbH abwickeln bzw. liquidieren, bringt das einige Vorteile mit sich. Dazu gehört beispielsweise die Tatsache, dass mit dem Löschen der GmbH aus dem Handelsregister auch die Pflichten für die Geschäftsführer wegfallen. Als weiterer Vorteil ist die Beendigung der Betriebskostenzahlungen zu nennen.
Doch natürlich hat ein Liquidationsverfahren auch gewisse Nachteile:
- klassisches Liquidationsverfahren dauert sehr lange (Sperrjahr)
- bei der klassischen Liquidation handelt es sich um ein kostspieliges Verfahren (mindestens zwei Notartermine notwendig bis zum Abschluss der Liquidation)
Empfehlenswert ist in jedem Fall die Konsultation einer Unternehmensberatung, die sich auf Gesellschaftsrecht und die Abwicklung einer GmbH mit Problemen spezialisiert hat. Gerne stehen wir Ihnen dafür zur Verfügung.
Informieren Sie sich in einem kostenlosen Erstgespräch über die Chancen, die Vorteile sowie die Risiken und darüber, wie Sie mit unserer Hilfe schnell und einfach Ihre GmbH abwickeln.
Welche Risiken birgt die klassische GmbH Abwicklung?
Bei der GmbH Abwicklung sind es vor allem die Haftungsrisiken für Gesellschafter und Geschäftsführer der Gesellschaft, die häufig unterschätzt werden. Daher empfiehlt es sich, diesbezüglich rechtzeitig und ausführlich eine kompetente Beratung in Anspruch zu nehmen. Auch wenn die Haftung für Geschäftsführer einer GmbH auf den ersten Blick beschränkt scheint, so gibt es doch unter bestimmten Voraussetzungen ein erhöhtes Haftungsrisiko.
Dabei kann es unter Umständen sogar nach der Abwicklung der GmbH zu Ansprüchen kommen. Für Gesellschafter trifft das weniger zu. Doch für Geschäftsführer sieht das ganz anders aus. Für diese gilt die Anwendung der „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“ (§ 43 Abs. 1 GmbHG). Die Pflicht von Geschäftsführern ist es demnach, Schaden von der Gesellschaft abzuwenden. Dadurch können Pflichtverletzungen auch noch Jahre nach der Liquidation einer GmbH zu etwaigen Schadenersatzansprüchen führen.
Insbesondere, wenn Geschäftsführer und Liquidator ein und dieselbe Person sind, besteht ein erhöhtes Risiko der Haftung. Denn als Liquidator haftet der Geschäftsführer gegenüber einem Gläubiger der Gesellschaft unmittelbar, sollten berechtigte Ansprüche des Gläubigers bei der Auflösung der Gesellschaft nicht berücksichtigt worden sein.
Sie haben Fragen dazu? Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, in einem kostenlosen Erstgespräch nähere Informationen zum Thema GmbH abwickeln einzuholen.
Alternativen zur klassischen Löschung der GmbH mit Liquidation
Als Alternative zur Auflösung und Abwicklung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gibt es einige häufig genutzte und rechtssichere Methoden. Dazu gehören unter anderem folgende:
Die schnelle GmbH Abwicklung mit Löschung und Vollbeendigung ohne Vermögenslosigkeitsvermerk
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine GmbH Abwicklung ohne das gefürchtete Sperrjahr und ohne Liquidationsbilanzen erfolgen – nämlich dann, wenn kein Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden ist. Dazu benötigt es die Zustimmung vom Finanzamt, wobei das Ziel darin besteht, die Abwicklung ohne Einreichung von Steuererklärungen und Bilanzen umzusetzen.
Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrungen in diesem Bereich unterstützen wir unsere Kunden dabei, alle erforderlichen Beschlüsse und Erklärungen zu erbringen, um nach nur einem Notartermin die Gesellschaft vollständig löschen zu lassen.
Die GmbH Löschung wegen Vermögenslosigkeit
Im Gegensatz zur GmbH Schließung mit Vollbeendigung ohne Vermögenslosigkeitsvermerk entstehen bei der Löschung wegen Vermögenslosigkeit keine Gebühren für den Notar und den Eintrag in das Handelsregister. Allerdings liegt in diesem Fall die Wahrscheinlichkeit der Löschung der GmbH aus dem Handelsregister bei weniger als 50 Prozent.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass die GmbH gelöscht wird. Außerdem erfolgt bei diesem Verfahren der Vermerk „wegen Vermögenslosigkeit gelöscht“. Das hat nicht selten zur Folge, dass Auskunfteien wie beispielsweise die Creditreform die Bonität der Geschäftsführer herabsetzen.
GmbH abwickeln oder doch lieber verkaufen?
Anstatt eine GmbH abzuwickeln, können Sie diese auch verkaufen. Dabei ist es nicht unüblich, dass auch Gesellschaften in wirtschaftlichen Krisen mit unserer Hilfe einen Käufer finden und sich damit den anstrengenden Prozess der GmbH Abwicklung ersparen oder sogar eine drohende Insolvenz vermeiden können.
Dabei profitieren Sie als Verkäufer der GmbH von einigen Vorteilen:
- deutlicher Imagevorteil
- deutlicher zeitlicher Vorteil
- deutlich weniger Kosten
- deutlich weniger Aufwand
Sind Sie an einer der genannten Methoden interessiert und möchten sich diesbezüglich ausführlich informieren, stehen wir Ihnen gerne mit unserem kostenlosen Erstgespräch zur Verfügung.